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Mitglied im Anwaltverein
ADAC Vertragsanwalt

Andreas Taubmann

Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im


> Wirtschaftsrecht
> Handels- und Gesellschaftsrecht
> Vertragsrecht
> Miet- und Wohnungseigentumsrecht
> Kapitalanlagerecht
> Erbrecht

Andreas Taubmann ist zudem:

> Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
> Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
> Teilnehmer am Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht (2012/13)
> Mitglied im UBF e.V. Unternehmer- und Beraterforum Handels- und Gesellschaftsrecht
> Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Fremdsprachen: Englisch

Rechtsanwalt Andreas Taubmann

Andreas Taubmann wurde 1981 in Sulzbach-Rosenberg geboren und ist seit Januar 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 09.02.2012 ist er Partner in der Kanzlei Rechtsanwälte Taubmann, Malz, Greißinger & Partner mbB. Vorher war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Grohmann und Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, schwerpunktmäßig im Bereich Wirtschaftsrecht, tätig.
Andreas Taubmann studierte an der Universität Bayreuth. Das Referendariat absolvierte er in Bayreuth, Speyer und Prag. Er schloss das Zweite Juristische Staatsexamen mit dem Großen Prädikat ab.