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Mitglied im Anwaltverein
ADAC Vertragsanwalt

Heinz Taubmann

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im

> zivilen und öffentlichen Baurecht
> Bankrecht
> Versicherungsrecht
> Verkehrsrecht
> Grundstücksrecht
> Wohnungseigentumsrecht
> Mietrecht
> Pachtrecht

Darüber hinaus ist Heinz Taubmann:

> Seit vielen Jahren Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltsverein).

> Syndikusanwalt des örtlichen Haus- und Grundbesitzervereins seit 1981
  und hält Vorträge im Baurecht, Miet- und Pachtrecht

> Vertrauensanwalt des bundesweit tätigen Bauherren-Schutzbund e.V. – eine
  gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation zur Beratung von Bauherren im
  Bereich Baurecht.

Rechtsanwalt  Heinz Taubmann

Rechtsanwalt Heinz Taubmann wurde 1975
als Rechtsanwalt zugelassen.
1976 hat er gemeinsam mit Hans Malz die Rechtsanwaltskanzlei Taubmann und Malz gegründet.