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ADAC Vertragsanwalt

Erbrecht

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Gemeinsam geerbt. Was nun?
Antworten auf häufige Fragen zur Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam sprechen Juristen von der sog. Erbengemeinschaft. Diese entsteht von Gesetzes wegen, wenn der Erbe mehrere Personen, z.B. die Kinder und den Ehegatten, hinterlässt oder der Verstorbene im Testament mehrere Personen als Erben (sog. Miterben) benannt hat. Miterbe wird dagegen nicht, wem im Testament nur ein Vermächtnis zugedacht worden ist. Mit einem Vermächtnis wird einer Person ein bestimmter Gegenstand (z.B. Geldbetrag) aus dem Nachlass zugewendet. Der Empfänger des Vermächtnisses kann ...mehr >


Pflichtteil – was ist das eigentlich? Welche Rechte habe ich?
Antworten auf häufige Fragen zum Pflichtteil
Jeder kann in seinem Testament frei bestimmen, wer Erbe sein soll und wer nicht. Werden z. B. Kinder auf diese Weise enterbt, steht ihnen der sog. Pflichtteil zu.

Wem steht der Pflichtteil zu?
Den Pflichtteil erhalten Kinder, Enkel und Ehegatten. Auch Eltern können einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, wenn keine ...mehr>


Pflichtteil und Schenkungen
Wie Schenkungen den Pflichtteil erhöhen können
Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Enkelkinder oder Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie der Verstorbene im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Das heißt, der Berechtigte kann vom Erben die Hälfte desjenigen Erbteils verlangen, der ihm zustünde, wenn kein Testament vorläge und die gesetzliche Erbfolge ...mehr>

zu Andreas Taubmann

Ihr Ansprechpartner:
Andreas Taubmann
Rechtsanwalt