Pflichtteil und Schenkungen Wie Schenkungen den Pflichtteil erhöhen können Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Enkelkinder oder Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie der Verstorbene im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Das heißt, der Berechtigte kann vom Erben die Hälfte desjenigen Erbteils verlangen, der ihm zustünde, wenn kein Testament vorläge und die gesetzliche Erbfolge ...mehr>
|