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Familienrecht

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Aktuelles zum Elternunterhaltt
Von Sabine Taubmann-Trösch
Fachanwältin für Familienrecht 

Was versteht man unter Elternunterhalt?
Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung der Kinder, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur soweit, wie die Kinder dazu finanziell in der Lage sind. Um ihren eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, wird den Kindern ein sogenannter Selbstbehalt zugebilligt. ...mehr >

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Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Taubmann-Trösch
Rechtsanwältin